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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.1975 – 3 W 107/75

§ 29 BGB, § 1913 BGB

Wenn aus Rechtsgründen ungewiß ist, welche von zwei (juristischen) Personen alleinige Gesellschafterin einer GmbH ist, kann ein Pfleger gemäß BGB § 1913 bestellt werden.

Schlagworte: Pflegschaft