Einträge nach Montat filtern

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2016 – I-16 U 30/15

§ 280 Abs 1 BGB, § 30 GmbHG, § 31 GmbHG, § 172 Abs 4 HGB

1. Dass ein Teil des Fondskapitals fremdfinanziert wird, macht die Beteiligung – vorliegend an einem geschlossenen Schiffsfonds – nicht zu einer „hochspekulativen“ Anlage, die für eine nur ergänzende Altersvorsorge von vornherein als untauglich angesehen werden müsste (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012, III ZR 66/12).

2. Der Kläger musste nicht auf die Möglichkeit einer Haftung nach §§ 30, 31 GmbHG hingewiesen werden (vgl. OLG KölnBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Köln
, Urteil vom 5. März 2015, 24 U 159/14).

3. Eine Pflicht zu einem Hinweis darauf, dass die Konzeption eines Fonds in steuerlicher Sicht „neu“ ist und von der Finanzverwaltung bislang nicht abschließend überprüft bzw. in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung nicht geklärt ist, besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2014, II ZB 30/12).

4. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anlageberater unaufgefordert über Vertriebsprovisionen, die eine Größenordnung von 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten, aufklären (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 18. April 2013, III ZR 225/12).

5. Sollte dem Kläger die eingeschränkte Fungibilität, die Kommanditistenhaftung, die Höhe der Vertriebskosten und die Insolvenzgefahren verschwiegen worden sein, wäre die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens vorliegend dadurch widerlegt, dass der Kläger seit 1994 bis 2009 insgesamt 47 ähnlich gelagerte Schiffsbeteiligungen im Volumen von 3,1 Millionen EUR gezeichnet hat.

Schlagworte: GmbHG § 30, GmbHG § 31, HGB § 172 Abs. 4