Einträge nach Montat filtern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 − 3 Wx 236/10

GmbHG §§ 15 III, 16 III, 40

1. Eine Unwirksamkeit der Auslandsbeurkundung lässt sich nicht aus den durch das zum 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG eingeführten Änderungen des GmbHG herleiten.

2. Ein in Basel residierender Schweizer Notar kann bei einer von ihm wirksam beurkundeten Abtretung von Geschäftsanteilen einer deutschen Gesellschaft eine diese Änderung berücksichtigende Gesellschafterliste beim Handelsregister einreichen.

Schlagworte: Abtretung, Auslandsbeurkundung, Beurkundung, Notar, Schweiz