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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000 – 3 Wx 393/00

GmbHG §§ 35, 38, 43; InsO §§ 97, 101

1. Die Erklärung der Amtsniederlegung durch den alleinigen Geschäftsführer und einzigen Gesellschafter einer GmbH, der nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt, ist in der Regel rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam.

2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie die unterbliebene und für die Zukunft nicht gesicherte Vergütung des Geschäftsführers begründen keine besonderen Umstände, die der Beurteilung der Amtsniederlegung als rechtsmissbräuchlich ausnahmsweise entgegenstehen.

Schlagworte: Abberufung, Amtsniederlegung, Geschäftsführer, Insolvenz, Rechtsmissbrauch