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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2012 – I-3 VA 4/12, 3 VA 4/12

Ein Schuldverhältnis erlischt, wenn der Schuldner ersatzlos wegfällt, was bei juristischen Personen vorstellbar ist. Erforderlich ist, dass die Rechtspersönlichkeit endgültig erloschen ist; die Löschung im Register genügt wegen ihrer nur deklaratorischen Bedeutung nicht (BGH NJW 1968, 297; Palandt-Grüneberg, BGB 70. Auflage 2011, Überbl v § 362 Rdz. 4).

Schlagworte: Handelsregister, Löschung