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OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2007 – I-9 U 18/07

ZPO § 256, § 301, BGB § 260 Abs. 2, HGB § 166 Abs. 3

1. Gesellschafterbeschlüsse über die Feststellung des JahresabschlussesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Feststellung
Feststellung des Jahresabschlusses
und über die Verwendung des Ergebnisses sind ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis oder einen kausalen Feststellungsvertrag unter den Gesellschaftern enthält. Das Nichtbestehen eines derartigen Rechtsverhältnisses kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein.

2. Das Fehlen eines Feststellungsinteresses führt grundsätzlich zur Klageabweisung durch Prozessurteil.

3. Die Klärung einer Vorfrage kann nicht zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage sein.

4. Dem Kommanditisten einer KG steht grundsätzlich kein allgemeines Informations- und Kontrollrecht in Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung zu.

Schlagworte: Allgemeine Feststellungsklage, Anerkenntnis, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Feststellung, Jahresabschluss, Laufende Verwaltung