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OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.1979 – 5 Ss 391/79 – 410/79 I

HGB § 39

Die Bilanzierungsfrist bei einer Kommanditgesellschaft nach § 39 Abs. 2 S. 2 HGB beträgt höchstens sechs Monate. Sie darf nur in besonderen Ausnahmefällen geringfügig überschritten werden.

Schlagworte: Bilanzierungsfrist, Handelsrecht, Kommanditgesellschaft