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OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011 – I-6 U 42/11, 6 U 42/11

BGB §§ 313, 315

Die Festsetzung einer dienstvertraglich vereinbarten, ergebnisabhängigen Tantieme des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat kann nachträglich abgeändert werden, wenn der Jahresabschluss der Gesellschaft, der der ursprünglichen Festsetzung der Tantieme zugrunde gelegen hat, seinerseits im Zusammenhang mit den Folgen der Finanzkrise abgeändert und neu festgestellt worden ist.

Schlagworte: Aktienrecht, Anstellungsvertrag, Aufsichtsrat, Jahresabschluss, Vorstand