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OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.12.1998 – 5 W 33/98

GmbHG §§ 45, 47; AktG § 243Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 243

Ist eine Satzungsgrundlage nicht vorhanden, so kann ein Versammlungsleiter in der Gesellschafterversammlung der GmbH nur im Einverständnis aller GesellschafterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Einverständnis aller Gesellschafter
Gesellschafter
bestimmt werden.

Schlagworte: Gesellschafterversammlung, Versammlungsleiter