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OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.03.2010 – 5 Sch 3/09

AktG § 246aBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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AktG § 246a

1. Eine Zusammenrechnung des Aktienbesitzes mehrerer Aktionäre zur Erreichung des Quorums erfolgt nicht.

2. Das Fehlen eines ausreichenden Aktiennachweises ist unschädlich, wenn die Erreichung des Aktienquorums unstreitig wird.

Schlagworte: Aktienrecht, Freigabeverfahren, Mindestaktienbesitz