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OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 – 11 W 36/10

GmbHG § 39

Die Wirksamkeit der Amtsniederlegungserklärung eines GmbH-Geschäftsführers setzt den Zugang bei einem Gesellschafter voraus. Angesichts der Tatsache, dass der Gesellschafter bzw. die Gesellschafter Kenntnis von der Amtsniederlegung haben müssen, um die durch die Niederlegung bedingten Maßnahmen, wie die Bestellung eines neuen Geschäftsführers, zu ergreifen, kann nicht darauf abgestellt werden, dass die Niederlegungserklärung in den Empfangsbereich des Gesellschafters gelangt ist und dieser die Möglichkeit hat, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen, vielmehr muss sichergestellt sein und damit bei Zweifeln gemäß § 39 Abs. 2 GmbHG nachgewiesen sein, dass der Gesellschafter die Niederlegungserklärung erhalten hat.

Schlagworte: Amtsniederlegung, Geschäftsführer