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OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2010 – 15 W 334/09, I-15 W 334/09

GmbHG §§ 57f, 57i

Der Bestätigungsvermerk einer Bilanz, die dem Beschluss über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugrunde gelegt wird, muss bei einer kleinen Kapitalgesellschaft lediglich den Anforderungen des § 57f Abs. 2 S. 1 GmbHG genügen.

Schlagworte: Erhöhung des Stammkapitals