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OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2011 − 8 AktG 2/11

AktG §§ 182, 246a

Der fristgerechte Nachweis des Mindestaktienbesitzes im Freigabeverfahren durch Urkunden nach § 246a II Nr. 2 AktG wird nicht dadurch entbehrlich, dass ein Aktienbesitz in dem fraglichen Zeitraum in Höhe von mindestens 1000 Euro unstreitig ist.

Schlagworte: Freigabeverfahren, Mindestaktienbesitz