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OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2012 – 27 W 159/12

Der Geschäftsführer kann seine Amtsniederlegung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Ausscheidens ins Handelsregister beantragen (Festhaltung OLG HammBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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, 23. August 2012, 27 W 27/12, OLG HammBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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, 20. Oktober 2011, 27 W 156/11, OLG HammBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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, 5. Januar 2012, 27 W 180/11).

Der Senat hält an seiner ständigen und gefestigten Rechtsprechung (Senatsbeschl. V. 23.08.2012, 27 W 27/12; Senatsbeschl. v. 20.10.2011 – 27 W 156/11 sowie v. 05.01.2012 – 27 W 180/11), die dem Registergericht im vorliegenden Verfahren vom Antragsteller nochmals bekannt gemacht worden ist und der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht, weiterhin fest. Der Geschäftsführer kann seine Amtsniederlegung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Ausscheidens ins Handelsregister beantragen. Bei dieser Bedingung handelt es sich um eine solche, deren Eintritt allein in der Hand des Registergerichts liegt und keiner weiteren Überprüfung bedarf.

Schlagworte: Amtsniederlegung, Erklärung und Wirksamkeit, Erklärung unter aufschiebender Bedingung