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OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.2010 – I-15 W 460/10, 15 W 460/10

GmbHG §§ 6, 8

Die persönliche Versicherungserklärung des Geschäftsführers hat sich nicht auf das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GmbHG (keine Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt) zu erstrecken.

Schlagworte: Geschäftsführer, Versicherung