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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.02.2010 – 11 Wx 118/09

GmbHG §§ 6, 8

Meldet der Geschäftsführer einer im Ausland (hier: Schweiz) ansässigen GmbH eine Zweigniederlassung in Deutschland an, so sind formelle Anforderungen an die Eignungsversicherung des Geschäftsführers zu stellen. Es genügt für die Anmeldung nicht, dass der Geschäftsführer pauschal versichert, dass „Ausschlussgründe der in § 6 GmbHG genannten Art“ bei ihm nicht vorlägen (entgegen OLG MünchenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG München
, 27. April 2009, 31 Wx 42/09, GmbHR 2009, 831; Anschluss OLG Thüringen, 6. September 1994, 6 W 311/94, GmbHR 1995, 453). Eine solche Versicherung ist nicht ausreichend, weil sie nicht gewährleistet, dass der Erklärende die einzelnen Ausschlussgründe gekannt und nach sorgfältiger Prüfung bewusst verneint hat. Es genügt aber, die nicht auf bestimmte Straftatbestände beschränkte Versicherung abzugeben, dass eine strafrechtliche Verurteilung weder im Inland noch im Ausland erfolgt sei.

Schlagworte: Anmeldung, Geschäftsführer, Handelsregister, Versicherung