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OLG Koblenz, Urteil vom 14. 07. 1982 – 6 U 632/81

ZPO § 253

Ein Klageantrag auf Belieferung mit einer bestimmten Menge von Waren zu einem offengelassenen jeweiligen Tagespreis unter Einbeziehung genau bezeichneter, den Bruttopreis korrigierender Faktoren (Rabatte) ist hinreichend bestimmt.

Schlagworte: Kartellrechtliche Leistungsverfügungen