Einträge nach Montat filtern

OLG Koblenz, Urteil vom 16.07.2010 – 10 U 1510/09

GmbHG §§ 30, 31, 43, 43a, 64

1. Die darlehensweise Auszahlung des Stammkapitals einer GmbH an eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementärin die GmbH ist, stellt keinen Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften in § 30 GmbHG dar. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der GmbH zugleich alleiniger Kommanditist der die Zahlung empfangenden Kommanditgesellschaft ist, jedenfalls soweit er seine Kommanditeinlage erbracht hat.

2. Eine solche Darlehensgewährung stellt grundsätzlich auch keinen eine Haftung des GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Haftung
Haftung des Geschäftsführers
begründenden Existenz vernichtenden Eingriff in das Gesellschaftervermögen dar, selbst wenn die GmbH später insolvent wird.

Schlagworte: Einlagenrückgewähr, Geschäftsführer, GmbH & Co. KG, Kapitalerhaltung, Kommanditgesellschaft, Kommanditist