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OLG Koblenz, Urteil vom 20.03.2003 – 6U 850/00

§ 43 Abs 2 GmbHG, § 138 BGB, § 164 BGB

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet trotz Befolgung einer Weisung durch Vertreter des Gesellschafters für eine durch ihn herbeigeführte Minderung des Gesellschaftsvermögens, wenn für ihn erkennbar war, dass die Weisung unter Missbrauch der Vertretungsbefugnis erteilt worden ist.

Schlagworte: Entlastung durch Weisungen, Haftung nach § 43 GmbHG, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Weisung der Gesellschafter