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OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.2012 – 5 U 1233/11

BGB § 138; GG Art. 12

1. Ein räumlich auf 9 Kilometer und zeitlich auf 2 Jahre beschränktes Wettbewerbsverbot ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

2. Ist als Vertragsstrafe für einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot die Rückerstattung des gesamten Kaufpreises vereinbart, kann die Unangemessenheit dieser Klausel durch eine gerichtliche Herabsetzung der konkret verwirkten Strafe korrigiert werden.

Schlagworte: Wettbewerbsverbot