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OLG Köln, Urteil vom 02.12.2011 – 20 U 134/10

HGB § 25

Die Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Fortführung einer bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung löst eine Haftung nach § 25 I HGB nicht aus. Auf die Fortführung einer Etablissement- oder Geschäftsbezeichnung kann § 25 I HGB auch nicht entsprechend angewandt werden.

Schlagworte: Erwerber, Handelsrecht