Einträge nach Montat filtern

OLG München, Beschluss vom 03.06.2014 – 7 U 362/14

AktG § 243Bitte wählen Sie ein Schlagwort:
AktG
AktG § 243

1. Eine erfolgreiche Anfechtung wegen unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen kommt nur in Betracht kommt, „wenn ein objektiv urteilender Aktionär die Erteilung der Information als wesentliche Voraussetzung für die sachgerechte Wahrnehmung seiner Teilnahme- und Mitgliedschaftsrechte angesehen hätte“ (§ 243 Abs. 4 Satz 1 AktG).

2. Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14.05.2013 – II ZR 196/12, NZG 2013, 783) ist auch bei einem Gesetzesverstoß die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung nur dann erfolgreich, wenn ein eindeutiger und schwerwiegender Gesetzesverstoß der Organe feststellbar ist.

Schlagworte: Anfechtungsgründe, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Informationsrechte des Gesellschafters, Schwere Verletzung der Informationspflicht