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OLG München, Beschluss vom 27.10.2014 – 7 W 2097/14

ArbGG §§ 2, 5

1. Mit der Abberufung aus der Organschaft (BAG, Beschluss vom 15.11.2013 – 10 AZB 28/13, Rn. 18) bzw. mit deren Eintragung in das HandelsregisterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Eintragung
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregister
(BAG, Beschluss vom 26.10.2012 – 10 AZB 55/12, Rn. 21) entfällt die gesetzliche Fiktion (Koch, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Aufl., ArbGG, § 5 Rn. 6) des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (Koch a.a.O. Rn. 7).

2. Die Bestellung zum GeschäftsführerBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Bestellung zum Geschäftsführer
Geschäftsführer
einer GmbH kann auf einem Arbeitsvertrag beruhen (BAG Beschluss vom 26.10.2012 a.a.O. Rn. 14).

3. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines Vertrages zur Arbeit im Dienst eines anderen verpflichtet ist. Maßgeblich ist hierbei, dass die einverständliche konkrete Ausgestaltung des Vertrages als unselbständige, persönliche Abhängigkeit begründende Arbeitsleistung zur Anwendung des Arbeitsrechts führt, selbst wenn die Parteien dies nicht wollen (Preis, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Aufl., BGB, § 611 Rn. 41).

4. Ist der Vertrag von Anfang an als Arbeitsvertrag zu qualifizieren, kommt es auf eine „Umwandlung“ des Anstellungsvertrages nicht an; ebenso kann es dahinstehen, ob aus der neueren Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.11.2010 – C-232/90, NJW 2011, 2343, Rn. 46-51 – Danosa) zu folgern sei, dass es für den Begriff des „Arbeitnehmers“ schon ausreiche, dass der Beschäftigte der Weisung eines anderen Organs unterliegt, und dass er für das Unternehmen Leistungen erbringt, für die er im Gegenzug ein Entgelt erhält.

Schlagworte: allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes, Anstellungsvertrag, Arbeitsgericht, Arbeitsverhältnis, besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes, Geschäftsführer, grundsätzliche sachliche Zuständigkeit, Sonderregelung bei Rechtsstreit mit einem Arbeitnehmer der Muttergesellschaft als Geschäftsführer der Tochter-GmbH, Sonderregelung bei Rechtsstreit mit früheren Arbeitnehmer als Geschäftsführer, Sonderregelung bei Rechtsstreit mit früheren Geschäftsführer als Arbeitnehmer, Sonderregelung bei Rechtsstreit mit Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion, Zuständiges Gericht und Vertretung im Prozess, Zuständigkeitsvereinbarung