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OLG München, Beschluss vom 04.04.2011 – 31 Wx 131/11

GmbHG § 58 I Nr. 1

Ein Kapitalherabsetzungsbeschluss ist nur dann wirksam bekanntgemacht worden, wenn die bekanntgemachte Fassung eindeutig und aus sich selbst heraus verständlich ist.

Schlagworte: GmbH-Recht, Kapitalherabsetzung