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OLG München, Beschluss vom 11.05.2010 – 31 Wx 14/10, 31 Wx 014/10

AktG § 142

Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern wird unzulässig, wenn der Antragsteller seine Aktionärsstellung verliert. Das gilt auch dann, wenn infolge eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre seine Anteile auf den Hauptaktionär übergehen.

Schlagworte: Aktienrecht, Ausschluss, Minderheitsgesellschafter, Sonderprüfung, Squeeze-out