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OLG München, Beschluss vom 12.04.2012 – 7 U 5101/11

AktG § 20

1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, wonach in einem Übertragungsverlangen eine wirksame Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG zu sehen sein kann.

2. Der Alleingesellschafter einer Aktionärin unterliegt keiner Mitteilungspflicht (vgl. OLG KölnBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Köln
, Der Konzern 2004, 30).

Schlagworte: Squeeze-out, Stimmrechtsausschluss