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OLG München, Beschluss vom 14.11.2011 – 7 U 2881/11

GmbHG § 46

Aus der in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffenen Vereinbarung eines (nachvertraglichen) Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung kann – unabhängig von der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Vereinbarung – jedenfalls ein Anspruch auf Karenzentschädigung nicht abgeleitet werden.

Regelt ein (Geschäftsführer- bzw. Vorstands-) Dienstvertrag ausdrücklich, dass, unter welchen Bedingungen und mit welcher Wirkung die Gesellschaft auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verzichten kann, ist dies nicht vergleichbar mit einer Änderung des Dienstvertrages und unterliegt damit auch nicht dem Erfordernis eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Ein durch den Geschäftsführer ausgesprochener Verzicht auf das Wettbewerbsverbot ist wirksam (Abgrenzung BGH, 25. März 1991, II ZR 169/90, ZIP 1991, 580).

Schlagworte: Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Gesellschafterversammlung, Karenzentschädigung, Nachvertraglich, Vorstand, Während der Amtszeit, Wettbewerbsverbot