Einträge nach Montat filtern

OLG München, Beschluss vom 17.03.2011 – 31 Wx 68/11

GmbHG § 54; AktG § 292

Ein Vertrag, mit dem sich eine GmbH im Rahmen einer stillen Beteiligung verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns an den stillen Gesellschafter abzuführen, kann nicht im Handelsregister eingetragen werden.

Schlagworte: GmbH & Still, Handelsregister, stille Gesellschaft, Stiller Gesellschafter, Teilgewinnabführungsvertrag