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OLG München, Beschluss vom 25.05.2011 – 34 Wx 90/11 Kost, 34 Wx 90/11

Wird anstelle einer GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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GmbH & Co. KG
GmbH & Co. KG
KG
nach deren Auflösung ihre frühere Kommanditistin als Alleineigentümerin von Grundbesitz eingetragen, handelt es sich kostenrechtlich um keine Grundbuchberichtigung, sondern um eine Neueintragung (OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG Düsseldorf
NJW-RR 2000, 115 f.; bereits OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Düsseldorf
JurBüro 1988, 1708; OLG KölnBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Köln
Rpfleger 1992, 539/540; ebenso Rohs/Wedewer KostO Stand Dezember 2010 § 60 Rn. 5 c). Dies beruht darauf, dass die KG zwar eine Gesamthandsgemeinschaft ist, diese aber nicht als solche, sondern unter ihrer Firma im Grundbuch eingetragen war (§ 24 Abs. 1 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB). Deshalb enthält die vorherige Grundbucheintragung auch keinen Hinweis auf die an der KG beteiligten natürlichen Personen oder Gesellschaften (OLG DüsseldorfBitte wählen Sie ein Schlagwort:
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OLG Düsseldorf
NJW-RR 2000, 115/116). Es vollzieht sich, äußerlich wie der Sache nach, ein Wechsel in der Rechtspersönlichkeit, unabhängig von der Beteiligung der neuen Eigentümerin auch an der früheren Gesellschaft (siehe bereits BayObLGZ 1975, 355/358).

Schlagworte: Anwachsung, Kommanditgesellschaft, Kommanditist