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OLG München, Beschluss vom 29.01.2010 – 34 SchH 11/09

ZPO § 1035

Gerade für den Fall, dass das von den Parteien vereinbarte Bestellungsverfahren scheitert, sieht das Gesetz die ersatzweise Heranziehung des staatlichen Gerichts vor, um dem Schiedsvertrag zum Erfolg zu verhelfen.

Schlagworte: Beschlussmängel, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren