Einträge nach Montat filtern

OLG München, Beschluss vom 30.06.2010 – 34 Wx 026/10, 34 Wx 26/10

GmbHG § 40; HregGebV § 1 Anl. 1 Teil 1 Nr. 5002

§ 1 HRegGebV Anlage Teil 1 Nr. 5002 stellt seinem Wortlaut nach für die Entstehung der Gebühren allein auf die Entgegennahme der Liste der GesellschafterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschafter
Liste der Gesellschafter
durch das Registergericht ab und nicht auf die Person des Einreichenden. Die Gebühr fällt deshalb auch dann an, wenn anstelle des Geschäftsführers ein Notar die Liste der GesellschafterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschafter
Liste der Gesellschafter
beim Registergericht einreicht.

Schlagworte: Geschäftsführer, Handelsregister, Liste der Gesellschafter, Notar, Notarkosten