Einträge nach Montat filtern

OLG München, Urteil vom 16.01.2013 – 7 U 678/12

GmbHG § 46

Nach § 46 Nr. 8 GmbHG ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung materielle Anspruchsvoraussetzung, wenn die Gesellschaft einen Ersatzanspruch gegen ihren (auch früheren) Geschäftsführer wegen dessen Geschäftsführertätigkeit geltend macht.

Schlagworte: besonderer Vertreter, Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Gesellschafterversammlung, Schadensersatzanspruch