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OLG Naumburg, Urteil vom 19.07.2005 – 1 U 83/04

BGB §§ 138, 139

1. Es bestehen Zweifel, ob eine salvatorische Klausel generell geeignet ist, bei Unwirksamkeit/Nichtigkeit einer Vertragsklausel eine Unwirksamkeit/Sittenwidrigkeit des Gesamtvertrages abzuwenden.

2. Wenn die von den Parteien vereinbarte salvatorische Klausel keine automatische Ersetzung unwirksamer Vertragsteile vorsieht, sondern die Abwendung der Vertragsunwirksamkeit von einer nachträglichen Vertragsanpassung abhängig macht, bleibt die unwirksame Vertragsklausel bei Nichtverständigung der Parteien über eine Anpassung undurchführbar.

Schlagworte: Handelskauf, Handelsrecht, salvatorische Klausel, Unternehmenskauf, Unternehmensvertrag