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Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.1997 – 5 U 82/96

§ 64 Abs 2 GmbHG, § 207 KO, § 209 KO

1. Nimmt der Konkursverwalter einer GmbH deren Geschäftsführer gemäß GmbHG § 64 Abs 2 auf Ersatz in Anspruch, reicht es für die Darlegung einer rechnerischen Überschuldung aus, wenn der Konkursverwalter ua die letzten Handelsbilanzen der Gesellschaft vorlegt und deren weitere Entwicklung durch die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen dartut. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß ein Status nach Liquidationswerten zu keiner Überschuldung führen würde. In der Regel liegen die Liquidationswerte ohnehin unter den Fortführungswerten.

2. Für eine positive Fortbestehensprognose zur Entlastung des GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Entlastung
Entlastung des Geschäftsführers
(GmbHG § 64 Abs 2 S 2) bedarf es einer auf Tatsachen gestützten mittelfristigen Liquiditäts- und Ertragsplanung.

Schlagworte: Fortführungsprognose, GmbHG § 64 Satz 1, Handelsbilanz, Liquidationswert, rechnerische Überschuldung, Überschuldung, Überschuldungsbilanz, Zahlungen nach Insolvenzreife