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OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2010 – 8 W 444/10

GmbHG § 12

1. Die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger ersetzt nicht die Bekanntmachung durch andere Medien, wenn diese in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen ist.

2. § 12 Satz 3 GmbHG beinhaltet lediglich eine Klarstellung dahingehend, dass die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen ist, wenn die Gesellschaft in ihrer Satzung eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorsieht.

Schlagworte: Gesellschaftsvertrag