Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Düsseldorf

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10. 2021 – I-3 Wx 182/21

Die eidesstattliche Versicherung eines Geschäftsführers nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. e) GmbHG muss sich auch auf die Straftatbestände der §§ 265c, 265d und 265e StGB erstrecken.Die eidesstattliche Versicherung eines Geschäftsführers nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 lit. e) GmbHG muss sich auch auf die Straftatbestände der §§ 265c, 265d und 265e StGB erstrecken.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2021 – I-12 W 7/21

1. Bei einem Start-Up Unternehmen sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung aufgestellt hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 – II ZR 246/15, ZIP 2018, 576 = NZI 2018, 407, 408 f. Rn. 23), nicht uneingeschränkt anwendbar. Erforderlich ist, dass das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in der Lage ist, seine im Prognosezeitraum fälligen Zahlungsverpflichtungen zu decken, wobei die dafür erforderlichen Mittel auch von Dritten (Fremdkapitalgeber oder Eigentümer) zur Verfügung gestellt werden können.

2. Hat ein finanzkräftiger Investor das Unternehmen bereits in der Vergangenheit mit erheblichen Beträgen finanziell unterstützt und seinen Willen bekundet, in der Gründungsphase bei Vorlage einer nachvollziehbaren Planung und Nachweis des Finanzbedarfs jeweils weitere Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, darf der Geschäftsführer von einer positiven Prognose ausgehen, solange ein nachvollziehbares operatives Konzept vorliegt, das irgendwann eine Ertragsfähigkeit des Unternehmens erwarten lässt, und nicht konkret wahrscheinlich ist, dass der Finanzierer das Start-Up Unternehmen nicht weiterfinanzieren wird. Ein rechtlich gesicherter und damit einklagbarer Anspruch auf die Finanzierungsbeiträge ist für die positive Fortbestehensprognose nicht erforderlich.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2021 – I-3 Wx 152/20

Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit einer GmbH durch Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und/oder durch außerordentliche Kündigung

1. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung dient in besonders intensiver Weise der Sanierung (§§ 270 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3, 270b InsO).

2. An die Stelle einer analogen Anwendung der §§ 662 BGB, 115, 116 Satz 1 InsO tritt die Möglichkeit der Vertragsbeendigung durch Parteierklärung, insbesondere der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund entsprechend § 297 Abs. 1 AktG.

3. Ob daneben ein insolvenzrechtliches Sonderkündigungsrecht angenommen werden kann, muss nur in Fällen entschieden werden, in denen die Vertragsparteien über das Bestehen eines wichtigen Grundes nicht einig sind.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2021 – I-3 VA 14/19

Der frühere Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin (GmbH), gegen den der Insolvenzverwalter eine Zahlungsklage wegen Verletzung von Pflichten zur Buchführung und ordnungsgemäßen Aufstellung der Jahresabschlüsse nach § 43 Abs. 2 GmbHG führt, kann als dritte Person Akteneinsicht nach § 4 InsO i.V.m. § 299 Abs. 2 ZPO in die Insolvenzakten (nicht die Unterlagen des Schuldners) nur verlangen, wenn er zu seiner Verteidigung gegen die Inanspruchnahme im Klageverfahren wegen eines konkreten rechtlichen Bezuges zum Inhalt der Insolvenzakte Informationen aus derselben (z.B. hinsichtlich des Insolvenzantrages, des Eröffnungsgutachtens des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Berichts des Insolvenzverwalters zum Berichtstermin und der nachfolgenden periodischen Berichte des Insolvenzverwalters, der Forderungsanmeldung anderer Insolvenzgläubiger sowie der Insolvenztabelle) benötigt.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 – I-3 Wx 5/21

1. Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines einzelvertretungsberechtigten Notgeschäftsführers für die Komplementär GmbH einer GmbH & Co KG wegen Fehlens der organschaftlichen Vertretung (hier nach Untersagung der Tätigkeit des einzigen Geschäftsführers der betroffenen GmbH durch gerichtliche einstweilige Verfügung wegen dessen Gerierens als Alleininhaber der Gesellschaft unter bewusster Benachteiligung des anderen, an der Gesellschaft beteiligten „Familienstammes“) – Bestätigung der vom Senat in seinem Beschluss vom 8. Juni 2016 – I-3 Wx 302/15 (NJW-RR 2016, 1183) herausgestellten Grundsätze.

2. Die hilfsweise Einlegung einer Beschwerde ist möglich, wenn sie von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht wird, was der Fall ist, wenn – wie hier – die Beschwerde eines der Beteiligten erkennbar für den Fall erhoben ist, dass das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten vom Senat für unzulässig oder unbegründet erachtet wird.

LG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2020 – 10 O 366/19

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 67.680,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers […]

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2020 – I-3 Wx 117/20

§ 73 Abs 1 GmbHG, § 74 Abs 1 GmbHG, § 74 Abs 2 GmbHG, § 378 Abs 2 FamFG Zum Gesuch des Liquidators einer aufgelösten GmbH auf Eintragung, dass die Liquidation der Gesellschaft beendet, […]

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Juli 2020 – I-3 Wx 88/20

Kündigung durch einen Gesellschafter als Auflösungsgrund;
Anknüpfung des Eintritts der automatischen Auflösung der Gesellschaft an das Ausbleiben des Zugangs des Gesellschaftsbeschlusses über die Einziehung des Geschäftsanteils

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2020 – 4 U 134/18

§ 1 S 1 VVG, § 64 S 1 GmbHG Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) „Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung der versicherten Personen, (…) von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen“ […]

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2020 – 26 W 4/20

§ 120 AktG, § 131 AktG, § 132 AktG, § 142 AktG 1. Das Informationsrecht nach § 131 AktG wird nicht schon allein dadurch, dass gerichtlich zu einem bestimmten Vorgang der Geschäftsführung die Durchführung einer Sonderprüfung […]