Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2021 – 6 W 79/21

Wird dem Antragsteller einer einstweiligen Verfügung gemäß § 926 ZPO eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzt und zahlt er den daraufhin angeforderten Kostenvorschuss zunächst nicht fristgerecht ein, liegt auch dann keine „Demnächst-Zustellung“ vor, wenn das Gericht der Hautpsache – wider seiner Vorschussanforderung nach § 12 GKG – ohne Eingang des Vorschusses Verhandlungstermin bestimmt.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2021 – 21 W 38/15

Die Schätzung des Unternehmenswertes zur Festsetzung der Barabfindung kann im Einzelfall anhand eines Vorerwerbspreises erfolgen. Dies insbesondere dann, wenn ein – etwaiger – Paketzuschlag ausgeschlossen werden kann.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. September 2021 – 20 W 154/21

Zur Frage der Anmeldung der Eintragung einer Auflösung einer GmbH, wenn die Auflösung erst für einen zu einem später liegenden Zeitpunkt beschlossen worden ist und der Zurückweisungsbefugnis des Registerrechts in diesem Fall.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2021 – 7 W 13/21

Dem Versicherer ist es versagt, sich auf einen Ausschluss wegen arglistiger Täuschung zu berufen, wenn er vorläufige Abwehrkosten bei wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zugesagt hat, aus der sich Tatsachen ergeben, welche die wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung belegen, und es an einer solchen Entscheidung fehlt.

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.06.2021 – 17 U 90/20

Anwendbarkeit des § 780 Abs. 1 ZPO auf die Haftung des Kommanditisten nach Ausscheiden des Komplementärs aus einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft

Der nach Ausscheiden des Komplementärs aus einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft verbliebene Kommanditist kann sich entsprechend § 780 Abs. 1 ZPO darauf beschränken, im Erkenntnisverfahren lediglich den Ausspruch des Vorbehalts einer auf das angewachsene Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung geltend zu machen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.04.2021, Az. 21 W 139/19

Bestimmung des angemessenen Ausgleichs für Minderheitsaktionäre anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft möglich

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.03.2021, Az. 26 Sch 18/20

Im Schiedsverfahren kann das Schiedsgericht dem Schiedsspruch auch Ergebnisse eigener Internetrecherchen zugrunde legen. I Vollstreckbarerklärung

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.2021 – 5 U 58/18

Investment Framework Agreement I
Prezesskostensicherheit I Call Option I
Austritt Gesellschafter mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.02.2021 – 21 W 134/20

Streitet die Vermutungsregel des § 17 Abs. 2 AktG für ein anderes Unternehmen, das tatsächlich eine Mehrheitsbeteiligung an dem beherrschten Unternehmen hält, so kann ein herrschender Einfluss durch das Unternehmen mit der Minderheitsbeteiligung nur angenommen werden, wenn die Vermutung des § 17 Abs. 2 AktG für das andere Unternehmen widerlegt wird.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.12.2020, – 5 U 231/19

Die Beantwortung von Aktionärsfragen im erforderlichen Umfang