Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Koblenz

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.09.2019 – 6 W 257/19

§ 269 Abs 3 S 3 ZPO, § 64 GmbHG 1. Zwar kann eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO auch dann getroffen werden, wenn der Anlass zur Klage bereits vor deren Einreichung, also vor Anhängigkeit der […]

OLG Koblenz, Urteil vom 01.02.2018 – 6 U 442/17

GmbH I Hinreichende Bezeichnung der Tagesordnungspunkte; Einvernehmen der Gesellschafter mit der Abhaltung der Gesellschafterversammlung; Wirksamkeit eines Ergebnisverwendungsbeschlusses

1. Eine Tagesordnung ist gemäß § 51 GmbhG hinreichend bezeichnet, wenn sie lediglich einen konkreten Verwendungsvorschlag für erzielte Gewinne beinhaltet, da dies eine Beratung und Beschlussfassung zu alternativen Ergebnisverwendungen nicht ausschließt.

2. § 51 Abs. 3 GmbHG verlangt neben der reinen Anwesenheit als ungeschriebene Voraussetzung zusätzlich das Einvernehmen aller Gesellschafter mit der Abhaltung der Versammlung zwecks Herbeiführung einer bestimmten Beschlussfassung, mit der Folge, dass ein Gesellschafter, der der Durchführung der Versammlung oder der Abstimmung über einen Beschlussvorschlag widerspricht, im Sinne des § 51 Abs. 3 GmbHG nicht als anwesend zu betrachten ist.

3. Demnach bleibt es einem Gesellschafter unbenommen, nach erfolgter Rüge der unzureichenden Ladung – gegebenenfalls unter nochmaliger ausdrücklicher Aufrechterhaltung derselben – an der Abstimmung teilzunehmen und mit seiner Gegenstimme das Zustandekommen der 75 %-Mehrheit zu verhindern, ohne hierdurch zugleich der Rüge hinsichtlich der vermeintlichen Ladungsmängel verlustig zu werden.

4. Ein Ergebnisverwendungsbeschluss ist zwingende Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Gewinnauszahlung (Anschluss BGH, 14. September 1998, II ZR 172/97, BGHZ 139, 299).(Rn.45)

OLG Koblenz, Urteil vom 03. Januar 2018 – 10 U 893/16

§ 31a Abs 1 BGB, § 286 ZPO 1. Der klagende Fußballverein kann aufgrund mündlicher Zusage des Beklagten zu 1), dem ersten Vorsitzenden des Vereins und Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der Beklagten zu 2), mit der ein Sponsoringvertrag […]

OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2017 – 5 U 399/17

§ 520 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB 1. Zur Fehlerhaftigkeit einer anwaltlichen Empfehlung zur Nichtteilnahme an einer Gesellschafterversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers“ unter Hinweis […]

LG Trier, Urteil vom 06.06.2017 – 4 O 198/16

BGB § 826Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 826 Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 […]

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2015 – 3 U 891/15

§ 39 InsO Von den Regeln für die Insolvenzanfechtung von Gesellschafterleistungen erfasst sind auch Verbindlichkeiten, welche der Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter wirtschaftlich entsprechen. Zwar war der Bekl. im Zeitpunkt der Darlehensgewährung kein Gesellschafter der Schuldnerin […]

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.01.2015 – 4 U 598/14

§ 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 15a InsO 1. Altgläubigern, deren Ansprüche bereits vor der Insolvenzreife entstanden sind, stehen gegenüber dem GmbH-Geschäftsführer keine Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Stellung des Insolvenzeröffnungsantrages […]

OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014 – 3 U 1544/13

AktG § 93Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 93; GenG § 34Bitte wählen Sie ein Schlagwort:GenGGenG § 34 Abs 2 GenG; GmbHG § 43; ZPO § 287 1. Eine GmbH bzw. nach deren Insolvenz der Insolvenzverwalter […]

OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2014 – 3 U 1462/12

Ausschluss eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR I Übernahmerecht des verbleibenden Gesellschafters I Voraussetzungen eines Ausschlusses aus wichtigem Grund I Streitwert einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit des Ausschlusses

1. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft ist eine Ausschließung eines Gesellschafters unter Fortbestand der Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich, da § 737 BGB, der den Ausschluss eines Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar ist. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht den Mitgesellschaftern jedoch analog § 737 S. 1 BGB, § 140 Abs. 1 S. 2 HGB ein durch einseitige Erklärung auszuübendes Übernahmerecht zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung eine Übernahme- oder Fortsetzungsklausel enthält (in Anknüpfung an OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998, 15 U 1625/98, NZG 1998, 937 f.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005, 16 U 3/05, NJW-RR 2006, 405 ff.).

2. Die Ausschließung eines Gesellschafters muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das äußerste Mittel darstellen, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und von dem ausscheidenden Gesellschafter drohende Gefahren zu begegnen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17. Februar 1955, II ZR 316/53, BGHZ 16, 317 ff. = WM 1955, 437 ff.).

3. Der wichtige Grund muss auf solchen Umständen in der Person des Gesellschafters gründen, die die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm für den Mitgesellschafter unzumutbar machen. Maßgebend ist namentlich im Fall der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses unter den Gesellschaftern eine Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls, bei der auch das Verhalten der Mitgesellschafter zu berücksichtigen ist. Kommen auch Pflichtwidrigkeiten der den Ausschluss erklärenden Mitgesellschafter in Betracht, setzt der Ausschluss eine „überwiegende Verursachung des Zerwürfnisses“ durch den auszuschließenden Gesellschafter voraus (in Anknüpfung an BGH, 31. März 2003, II ZR 8/01, NZG 2003, 625).

4. Der Streitwert einer Feststellungsklage, die die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters aus einer GbR zum Gegenstand hat, bemisst sich nach dem Wert von dessen Gesellschaftsanteil (in Anknüpfung an KG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2008, 2 W 1203/07, zitiert nach juris).

OLG Koblenz, Urteil vom 15.04.2014 – 3 U 633/13

BGB §§ 242, 280, 281, 675; HGB §§ 247, 249 HGB; KStG § 14 1. Die Aufgabe des Steuerberaters richtet sich zwar grundsätzlich zunächst nach dem Inhalt und dem Umfang des erteilten Mandats. Der Steuerberater […]