Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft kann Strukturvorteile für sich beanspruchen. Kleinteilige Stückelung des Grundkapitals in Aktien und erleichterte Übertragbarkeit der Aktien sind ebenso Vorteile der Aktiengesellschaft wie die mögliche Anonymisierung des Aktieninhabers. Der Aktionär verfolgt im Wesentlichen Anlageinteressen. Die Trennung von Gesellschafterstellung und Management in der Aktiengesellschaft ist deshalb nur konsequent. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Der Vorstand ist keinerlei Weisungen unterworfen und zwar weder seitens der Aktionäre, noch seitens des Aufsichtsrates. Die Aktiengesellschaft eignet sich deshalb auch für Konstellationen, in denen die Trennung von Gesellschafterstellung und Management von großer Bedeutung ist, z.B. für die Unternehmensnachfolge oder bei verschiedenen Gesellschafterstämmen. Die Aktiengesellschaft hat Imagevorteile. Der Aktiengesellschaft wird ein größeres wirtschaftliches Gewicht beigemessen. Die Aktiengesellschaft unterliegt einem strengen rechtlichen Rahmen und ist standardisiert. Dadurch und aufgrund der Existenz eines zwingenden Aufsichtsrates verbindet der Geschäftspartner eine größere Kontrolle des Managements und damit eine höhere Seriösität der Aktiengesellschaft. Ein Vorstand einer Aktiengesellschaft wird vom außenstehenden Dritten höher bewertet als der Geschäftsführer einer GmbH.

Zum Aktienrecht erfahren Sie Weiteres systematisiert und unter Verweis auf die wesentlichen Gerichtsentscheidungen unter Grundlagen, ausgewählte Themen und Vorratsgesellschaften.