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Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.05.2008 – 4 Sch 2/08

ZPO §§ 1032; AktG §§ 246, 248, 249; BGB §§ 133, 157

1. Der Ausschluss eines Gesellschafters setzt einen Gesellschafterbeschluss voraus (statt aller: Scholz, GmbHG, 10. Aufl., Anh. zu § 34 Rdnr. 33; BGHZ 9, 157, 177; 16, 317, 322). Wird ein solcher Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst, so steht dem betroffenen Gesellschafter die Möglichkeit der Anfechtung offen. Wird demgegenüber der erforderliche Beschluss nicht gefasst, so ist das Ausschlussbegehren gescheitert. Die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage ist denknotwendig ausgeschlossen; richtigerweise ist eine Klage auf Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses mit dem Argument zu erheben, die Gesellschafter müssten sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als hätten sie den gegenteiligen Beschluss zum Ausschluss des GesellschaftersBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Ausschluss
Ausschluss des Gesellschafters
gefasst.

2. Nur die Gesellschaft kann in einer gegen den auszuschließenden Gesellschafter gerichteten Klage das Ausschließungsverfahren führen (BGHZ 9, 177; 16, 322; Scholz, aaO, Rdnr. 34; Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 34 Rdnr. 8; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., § 34 Rdnr. 37).

3. Der durch eine Antragstellung nach § 1032 Abs. 2 ZPO eröffnete Prüfungsrahmen beschränkt sich darauf, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung vorliegt, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (OLG MünchenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
OLG
OLG München
, Beschl. v. 12.2.2008 – 34 SchG 6/07, zit. nach juris; BayObLG NJW-RR 2003, 323; OLGR Naumburg 2006, 76, 77; OLGR München 2006, 869, 870; MünchKomm(ZPO)/Münch, aaO., Rdnr. 25; Zöller/Geimer, aaO., Rdnr. 23).

4. Enthält die Schiedsabrede die ausdrückliche Beschränkung, dass das Schiedsgericht für Nichtigkeits-, Anfechtungs- und Auflösungsklagen nicht zuständig sein soll, ist ein Schiedsverfahren über Beschlussmängelstreitigkeiten unzulässig. Dies beschränkt sich jedoch nicht auf die Nichtigkeits- und AnfechtungsklageBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Anfechtungsklage
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
, vielmehr sind alle den Status der Gesellschafter betreffenden Klagen der Schiedsgerichtsbarkeit entzogen.

Schlagworte: Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Ausschluss, Beschlussmängel, Nichtigkeitsfeststellungsklage/Nichtigkeitsklage, Positive Beschlussfeststellungsklage, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsvereinbarung