Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Abberufung des Fremdgeschäftsführers
OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2021 – 1 U 115/14
Abberufung eines GmbH-Geschäftführers wegen eigenmächtiger Einberufung und wiederholter Nichtbeachtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung
Der mit Sperrminorität ausgestattete Minderheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH missachtet die Verbandssouveränität der Gesellschaft und verletzt die ihm als Gesellschafter obliegende Treuepflicht, wenn er in seiner Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit der Begründung übergeht, die Gesellschafterversammlung könne ihm stimmrechtsbedingt ohnehin keine gegenteiligen Weisungen erteilen.
Eintrag lesenLG Magdeburg, Urteil vom 14.07.2020 – 31 O 42/20
Eine in einem einstweiligen Verfügungsverfahren begehrte Untersagung, eine Abberufung als Geschäftsführer im Handelsregister anzumelden ist berechtigt, wenn erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses bestehen, da kein wichtiger Grund für die Abberufung vorgetragen wurde. Die Erforderlichkeit eines wichtigen Grundes kann insbesondere daraus folgen, dass es sich bei einer GmbH um eine zweigliedrige Gesellschaft handelt, in der ein jederzeitiger Widerruf der Bestellung der Geschäftsführer gemäß § 38 Abs. 1 GmbHG wegen der besonderen Treuepflicht nicht möglich ist.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 18.09.2019 – 8 U 35/19
1. Ergibt sich auf Basis der vorzunehmenden Abwägung – auch unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens -, dass ein anzuerkennendes Interesse des Geschäftsführers die Bejahung eines Verfügungsanspruchs grundsätzlich rechtfertigt, folgt daraus keineswegs automatisch auch das Vorliegen eines Verfügungsgrundes. Letzterer setzt eine Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit voraus, die nicht schon aufgrund bloßer abstrakter Erwägungen als gegeben angesehen werden kann, sondern konkret im Einzelfall begründet werden muss (OLG Hamm, 27. November 2017, I-8 U 34/17).
2. Ein Verfügungsgrund ist nur dann gegeben, wenn dem Geschäftsführer ohne die beantragte einstweilige Regelung eine konkrete, schwerwiegende Beeinträchtigung seiner rechtlichen Interessen droht (OLG Hamm, 3. Juli 2019, 8 U 27/19, OLG München, 22. Oktober 2009, 23 U 3430/09).
Eintrag lesenOLG Bamberg, Beschluss vom 17. 07.2017 – 5 W 51/17
§ 6 GmbHG, § 12 GmbHG, § 35 GmbHG, § 38 GmbHG 1. Soweit in der Satzung nichts anderes geregelt, kann der Geschäftsführer einer UG/GmbH grundsätzlich sein Amt auch ohne wichtigen Grund mit körperschaftsrechtlicher Wirkung […]
Eintrag lesenBAG, Beschluss vom 20.10.2014 – 10 AZB 46/14
§ 2 ArbGG, § 5 ArbGG Nachträgliche zuständigkeitsbegründende Umstände sind auch dann zu berücksichtigen, wenn ein zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht noch nicht abberufener Geschäftsführer vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit abberufen […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 28.05.2013 – 20 U 5/12
§ 84 Abs 3 AktG, § 111 Abs 4 S 2 AktG, § 112 S 1 AktG, § 156 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO, § 296a ZPO 1. Zur Auslegung einer gegen eine Aktiengesellschaft […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2012 – 14 U 10/12
1. Zu den Voraussetzungen einer Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen bzw. einer Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grund.
2. Ein wichtiger Grund zur Abberufung eines der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, jedenfalls soweit der jeweils Abzuberufende durch sein – nicht notwendigerweise schuldhaftes – Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es auf das Verhältnis der jeweiligen Verursachens- und Verschuldensbeiträge zueinander nicht entscheidend ankommt. Diese Maßstäbe gelten auch in der zweigliedrigen GmbH mit zwei Gesellschafter-Geschäftsführern.
3. Zu den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einschlägiger Beschlussanfechtungsklagen.
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2008 – 6 U 58/07
Kündigung des Geschäftsführers einer GmbH I Abschluss eines für die GmbH vorteilhaften Geschäfts unter Mißachtung der Kompetenzregeln im Anstellungsvertrag als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung I Voraussetzung an die Zulässigkeit eines Nachschiebens von Kündigungsgründen I Feststellungsinteresse bei Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses
1. Der gekündigte Geschäftsführer einer GmbH hat ein Rechtsschutzinteresse daran, dass der Fortbestand seines Anstellungsverhältnisses festgestellt wird, wenn die Gesellschaft erklärt, sie prüfe, ob weitere Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung eine Kündigung rechtfertigten, und wenn sie im Prozess einen neuen Sachverhalt als Grund für die bereits erklärte fristlose Kündigung nachschiebt.
2. Die Missachtung des Kompetenzgefüges der GmbH durch den Geschäftsführer rechtfertigt eine fristlose Kündigung seines Anstellungsvertrags nicht, wenn die Gesellschaft keinen bleibenden Schaden erlitten hat und wenn sie zum Zeitpunkt des Ausspruchs der fristlosen Kündigung ihr Vermögen durch das dem Geschäftsführer vorgeworfene Verhalten nicht als gefährdet angesehen hat.
3. Das Nachschieben von Kündigungsgründen erfordert grundsätzlich eine Entscheidung des für eine Kündigung zuständigen Organs der Gesellschaft. Erforderlich ist deshalb auch in einer zweigliedrigen GmbH, in der ein Fremdgeschäftsführer abberufen werden soll, eine erneute Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
4. Ermöglicht der Geschäftsführer Mitarbeitern der Gesellschaft die Betankung ihrer Privatfahrzeuge auf Kosten der Gesellschaft, wenn sie sie für Belange der Gesellschaft verwendet haben, und werden damit auch privat veranlasste Kraftstoffkosten bezahlt, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Geschäftsführers nicht, wenn die Dienstwagenpraxis der Gesellschaft vergleichbar großzügig ist.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 17.10.2007 – 8 U 28/07
Verzicht nach Abschluss der mündlichen Verhandlung I Nichtigkeit/Anfechtbarkeit der Abberufung als Fremdgeschäftsführer
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