EINKAUF AKTUELL AktG §§ 16 f.; WpÜG § 29 a) Ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen wird in der Regel von öffentlichen Anteilseignern beherrscht, wenn die öffentliche Hand mehr als die Hälfte seiner Anteile hält. Für die Grundrechtsverpflichtung […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Abhängiges Unternehmen
GmbH Recht im Konzern
Unternehmensverträge Abschluss von UnternehmensverträgenBitte wählen Sie ein Schlagwort:AbschlussAbschluss von Unternehmensverträgen Obergesellschaft Untergesellschaft Inhalt von Unternehmensverträgen Beherrschungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag Gewinngemeinschaft Teilgewinnabführungsvertrag Betriebspachtvertrag Betriebsüberlassungsvertrag Rechtsfolgen bei fehlerhaften Verträgen zivilrechtliche Folgen steuerrechtliche Folgen Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen Vertragsänderung […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2010 – 20 W 9/08
AktG §§ 327a ff. Wird aus Anlass eines Squeeze-Out mithilfe fundamentalanalytischer Methoden wie dem Ertragswertverfahren der Unternehmenswert einer Aktiengesellschaft ermittelt, die aufgrund des vorangegangenen Abschlusses eines Beherrschungsvertrages vertraglich beherrscht wird, ist für die Prognose der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. März 2008 – II ZR 124/06
AktG §§ 17, 311, 317 a) Die §§ 311, 317 AktG finden grundsätzlich auch dann Anwendung, wenn eine Gebietskörperschaft oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Rechtsträger (hier: die Bundesrepublik Deutschland) herrschendes Unternehmen i.S. von § 17 Abs. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. März 2004 – II ZR 50/02
GmbHG §§ 6, 35, 47 a) Sind die Gründungsgesellschafter einer GmbH kraft Sonderrechts Geschäftsführer, sollen sie auch bei gleichzeitiger Tätigkeit als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nur eine einheitliche Vergütung erhalten und soll eine Änderung ihrer Geschäftsführer-Anstellungsverträge […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. September 2001 – II ZR 178/99
1. Der Schutz einer abhängigen GmbH gegen Eingriffe ihres Alleingesellschafters folgt nicht dem Haftungssystem des Konzernrechts des Aktienrechts (AktG §§ 291ff, 311ff), sondern ist auf die Erhaltung ihres Stammkapitals und die Gewährleistung ihres Bestandsschutzes beschränkt, der eine angemessene Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der GmbH erfordert. An einer solchen Rücksichtnahme fehlt es, wenn die GmbH infolge der Eingriffe ihres Alleingesellschafters ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann.
2. Veranlaßt der Alleingesellschafter die von ihm abhängige GmbH, ihre liquiden Mittel in einen von ihm beherrschten konzernierten Liquiditätsverbund einzubringen, trifft ihn die Pflicht, bei Dispositionen über ihr Vermögen auf ihr Eigeninteresse an der Aufrechterhaltung ihrer Fähigkeit, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, angemessene Rücksicht zu nehmen und ihre Existenz nicht zu gefährden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann er sich eines Treubruchs im Sinne des StGB § 266 Abs 1 schuldig machen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. März 2001 – II ZB 15/00
AktG §§ 304, 305, 320a; BGB § 738; GG Art. 14; ZPO § 287 a) Das Recht der außenstehenden Aktionäre auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs bzw. einer angemessenen Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG bleibt […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Januar 2001 – II ZR 124/99
AktG §§ 119, 124, 179a, 243 a) Verlangt der Vorstand einer Aktiengesellschaft gemäß § 119 Abs. 2 AktG in einer Geschäftsführungsangelegenheit die Entscheidung der Hauptversammlung, so muss er ihr auch die Information geben, die sie […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 2. Oktober 2000 – II ZR 64/99
GmbHG §§ 30, 31; AktG §§ 15, 18, 302, 303 a) Der eine GmbH beherrschende Gesellschafter, der sich auch außerhalb dieser Gesellschaft unternehmerisch betätigt, haftet entsprechend den §§ 302, 303 AktG, wenn er die Konzernleitungsmacht […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 20. März 2000 – II ZR 322/98
AktG §§ 302, 303 Die Grundsätze der Haftung des herrschenden Gesellschafters im qualifiziert faktischen GmbH-KonzernBitte wählen Sie ein Schlagwort:GmbH-Konzernqualifiziert faktischen GmbH-Konzern setzen voraus, dass der Gesellschafter seine Leitungsmacht objektiv missbräuchlich ausübt, indem er im Konzerninteresse […]
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