HGB §§ 86, 89a; BGB §§ 130, 314, 626 1. Allgemeine Voraussetzung einer fristlosen Kündigung ist, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Abmahnung
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.08.2015 – 8 C 1023/15
§ 287 ZPO Bei der Bestimmung – und ggf. Schätzung nach § ZPO § 287 ZPO – des Schadensersatzes im Wege der sog. „Lizenzanalogie“ nach § ZPO § 97 Abs. ZPO § 97 Absatz 2 […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 11.07.2013 – 6 U 1359/12
Geschäftsführeranstellungvertrag I Kündigung wegen von der GmbH bezahlter Nachhilfe und durch den Geschäftsführer ermöglichter Einrichtungsnutzung
1. Die Bezahlung von Nachhilfeunterricht für eine Bekannte des Geschäftsführers einer GmbH aus Mitteln der GmbH kann ein wichtiger Grund zur Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages sein.
2. Die Pflichtwidrigkeit erlangt durch die Nähebeziehung zusätzliches Gewicht.
3. Eine Treuepflichtverletzung kann darin bestehen, der Lebensgefährtin zu ermöglichen, die Einrichtungen der GmbH – vorliegend Konvektomat der Küche zum Garen von Gänsekeulen – zu nutzen.
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2012 – 6 U 350/12
GmbHG § 43; BGB § 626 1. Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haben die Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. In diesem Rahmen hat der Geschäftsführer die Pflicht, in allen […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 25. November 2009 – 8 U 61/09
GmbH-Geschäftsführer I Frist für die klageweise Geltendmachung der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses I Abmahnung vor fristloser Kündigung des Anstellungsvertrags
1. Auch wenn § 246 Abs. 1 AktG im Rahmen des GmbH-Gesetzes weder direkt noch analog anwendbar ist, muss die Klage auf Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses mit aller dem klagenden Gesellschafter zumutbaren Beschleunigung erhoben werden, wobei die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG – von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen – Leitbildfunktion hat. Wird diese Frist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (Anschluss BGH, 18. April 2005, II ZR 151/03, NZG 2005, 551 und BGH, 14. Mai 1990, II ZR 126/89, NJW 1990, 2625).
2. Der Dienstvertrag des Geschäftsführers kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (Rn.29) . Dem Ausspruch der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführervertrages – demzufolge auch der Beschlussfassung über die Erklärung der Kündigung – muss keine Abmahnung vorangehen (Anschluss BGH, 10. September 2001, II ZR 14/00, NJW-RR 2002, 173).
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 2. Juli 2007 – II ZR 71/06
§ 314 Abs 2 S 2 BGB, § 323 Abs 2 Nr 3 BGB Vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem organschaftlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft bedarf es keiner Abmahnung. Dies entspricht der gefestigten […]
Eintrag lesenOLG Saarbrücken, Urteil vom 31. Juli 2006 – 8 U 269/03
Fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses eines Vorstandsmitglieds I Erforderlichkeit einer Abmahnung I Gleichbehandlungsgrundsatz
1. Der fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses von Organen und Organmitgliedern von Gesellschaften, Genossenschaften und Sparkassen muss keine Abmahnung vorausgehen.
2. Der Abberufung und Kündigung eines Vorstandsmitglieds wegen wichtigen Grundes steht es grundsätzlich nicht entgegen, dass bezüglich der Person eines anderen Vorstandsmitgliedes vergleichbare Umstände vorliegen, die auch dessen Abberufung rechtfertigen würden.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 10. September 2001 – II ZR 14/00
GmbH-Geschäftsführer I Abmahnung vor fristloser Kündigung des Anstellungsvertrags I für die Einhaltung der Ausschlußfrist maßgebliche Kenntnis vom Kündigungsgrund
1. Der Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner Hinweise, daß er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat; die Wirksamkeit der Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grund setzt deswegen eine vorherige Abmahnung nicht voraus (vgl. BGH, 14. Februar 2000, II ZR 218/98, ZIP 2000, 667).
2. Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i.S.v. BGB § 626 Abs 2 kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (vgl. BGH, 15. Juni 1998, II ZR 318/96, BGHZ 139, 89).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Februar 2000 – II ZR 218/98
Abmahnungserfordernis bei fristloser Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers
Die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers hat regelmäßig eine Abmahnung nicht zur Voraussetzung.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 10. Januar 2000 – II ZR 251/98
BGB §§ 611, 626; KSchG §§ 4, 13 a) Das als freies Dienstverhältnis begründete Anstellungsverhältnis des Vorstandsmitglieds wandelt sich nicht ohne weiteres mit dem Verlust der Organstellung infolge einer Verschmelzung in ein Arbeitsverhältnis um. b) […]
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