HGB § 162; BGB §§ 413, 717 1. Die rechtliche Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft (u.a. eines Kommanditanteils) im Wege der Rechtsübertragung i. S. v. § 413 BGB mit Einverständnis […]
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