ZPO § 50 Abs 1 Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.01.2011, Az. 7 O 1916/10, wird auch hinsichtlich des gegen die Beklagte zu 1) gerichteten Berufungsantrags auf […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Aktiv- und Passivlegitimation
OLG Koblenz, Urteil vom 17.11.2005 – 6 U 577/05
§ 246 Abs 2 AktG, § 248 Abs 1 AktG, § 249 Abs 1 AktG, § 256 Abs 1 ZPO Die Feststellungsklage einer GmbH und eines Gesellschafters dieser GmbH, die gegen einen anderen Gesellschafter der […]
Eintrag lesenOLG Rostock, Urteil vom 28.05.2003 – 6 U 173/02
Nichtigkeitsklage gegen einen Gesellschafterbeschluss einer zweigliedrigen GmbH I Passivlegitimation der Gesellschaft und deren gesetzliche Vertretung
1. Auch bei der Zweipersonengesellschaft ist die Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft und nicht gegen den den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter zu richten.
2. Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, der bei Wirksamkeit des angegriffenen Beschlusses als deren Geschäftsführer anzusehen wäre.
Eintrag lesenOLG Rostock, Urteil vom 28. Mai 2003 – 6 U 173/02
§ 241 AktG, §§ 241ff AktG 1. Auch bei der Zweipersonengesellschaft ist die Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft und nicht gegen den den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter zu richten. 2. Betrifft der angegriffene Beschluss die […]
Eintrag lesenOLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991 – 11 U 148/90
Feststellungsklage gegen fehlerhaften GmbH-Gesellschafterbeschluss
Bleibt in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Abstimmungsergebnis ungewiß, weil Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit abgegebener Stimmen bestehen, und wird das Beschlußergebnis nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt, so kann ein Gesellschafter im Wege der Feststellungsklage gegen die Gesellschaft den Beschlußinhalt klären lassen; der Anfechtung des Beschlusses bedarf es nicht. Das stattgebende Feststellungsurteil wirkt inter omnes (vergleiche BGH, 1980-01-28, II ZR 84/79, BGHZ 76, 154).
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 07. Mai 1984 – 8 U 22/84
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
1. Die Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluß kann auch in der Zwei-Mann-GmbH gegen die Gesellschaft als Beklagte gerichtet werden.
2. Fälscht ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit Abrechnungsbelege, so setzt er damit einen wichtigen Grund für seine Abberufung nach GmbHG § 38 Abs 2, selbst wenn ein konkreter Vermögensschaden der GmbH nicht nachzuweisen ist.
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