AktG § 246Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 246; ZPO §§ 69, 91 Erklärt ein Streithelfer seinen Beitritt zu mehreren aktienrechtlichen Anfechtungsverfahren, die denselben Hauptversammlungsbeschluss betreffen, und wird diesen Klagen, ohne die Verfahren zuvor zu […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Angriffs- und Verteidigungsmittel können selbst geltend gemacht werden
BGH, Beschluss vom 31. März 2008 – II ZB 4/07
ZPO §§ 69, 233, 515, 517 a) Hat die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines GmbH-Gesellschafters in erster Instanz Erfolg, kann ein anderer Gesellschafter selbst dann dem Rechtsstreit auf der Seite der Gesellschaft beitreten und Berufung einlegen, […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 26. Juni 2003 – 18 U 168/02
§ 246 AktG, § 248 Abs 1 S 1 AktG, § 306 AktG, § 61 ZPO, § 69 ZPO, § 269 ZPO
Nimmt der Kläger im aktienrechtlichen Anfechtungsverfahren die Klage zurück, kann ein streitgenössischer Nebenintervenient das Verfahren nicht selbstständig fortführen. Eine entsprechende Anwendung der abweichenden Regeln für das Spruchstellenverfahren ist nicht möglich.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Juli 1993 – II ZR 65/92
Abberufung des GmbH-Geschäftsführers (aus bei seiner Bestellung bekannten) wichtigem Grund
Die Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund kann nicht auf Vorgänge gestützt werden, die der Gesellschaft bereits bei seiner Bestellung bekannt waren. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall der Bestellung des Geschäftsführers durch einen möglicherweise wegen Mißbrauches der Mehrheitsmacht rechtswidrigen, aber von der Minderheit nicht mit Erfolg angefochtenen Beschluß der Gesellschafterversammlung.
Eintrag lesenSchleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Januar 1993 – 5 U 210/91
§ 61 ZPO, § 69 ZPO, § 307 ZPO, § 246 AktG, § 248 AktG, § 249 AktG, § 256 AktG 1. Tritt im Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses ein Aktionär der beklagten […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 28. März 1985 – VII ZR 317/84
ZPO §§ 67, 518 I Legen innerhalb der Berufungsfrist erst die Partei und dann ihr Streithelfer Berufung ein und wird die mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift der Partei beginnende Berufungsbegründungsfrist versäumt, so ist die Berufung […]
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