Handelsregistersache I Beschwerdebefugnis des GmbH-Gesellschafters gegen die Ablehnung der Löschung der Eintragung einer Person als Geschäftsführer der GmbH durch das Registergericht I Ablehnung der Löschung einer nichtigen Geschäftsführerbestellung
1. Der Gesellschafter einer GmbH ist weder nach § 59 Abs. 1 FamFG noch nach § 59 Abs. 2 FamFG befugt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts einzulegen, die Eintragung einer Person als Geschäftsführer der GmbH nicht nach § 395 FamFG im Handelsregister zu löschen.
2. Dasselbe gilt, wenn das Registergericht die Löschung einer im Handelsregister eingetragenen nichtigen Geschäftsführerbestellung nach § 398 FamFG ablehnt.
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