Ein wichtiger zur Kündigung des Dienstvertrages berechtigender Grund im Sinne von § 626 BGB liegt vor, wenn dem zur Kündigung Berechtigten eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu seiner ordnungsgemäßen Beendigung nicht zuzumuten ist. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt generell geeignet ist, einen wichtigen Grund zu bilden. Sodann ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Zugunsten des Vorstandsmitglieds ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf insbesondere die langjährige Dauer des Dienstverhältnisses zu bewerten, wenn diese im Übrigen frei von vergleichbaren Beanstandungen war.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Anspruchsberechtigte Gesellschaft
BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 – VIII ZR 224/02
GmbHG § 46 a) Grundsätzlich bedarf es gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG stets eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung, wenn die Gesellschaft Ansprüche – auch deliktische Ansprüche – gegen ihren Geschäftsführer geltend machen will (anders bei […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. November 2003 – II ZR 127/01
§ 52 Abs 1 GmbHG, § 112 AktG Der fakultative Aufsichtsrat einer GmbH vertritt diese in einem Rechtsstreit mit einem (ehemaligen) Geschäftsführer über den Widerruf einer Versorgungszusage, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält (§ […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. November 2002 – II ZR 224/00
GmbHG § 43; AktG § 93Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 93; GenG § 34Bitte wählen Sie ein Schlagwort:GenGGenG § 34; ZPO § 287 a) Eine GmbH trifft im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. September 2000 – II ZR 15/99
GmbHG § 43 Die klageweise Geltendmachung der Rückforderung überzahlter Honorarvorschüsse unterliegt nicht dem Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses nach § 46 Nr. 8 GmbHG, da es sich dabei nicht um Ersatzansprüche gegen den Beklagten in seiner Eigenschaft […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. Juni 1999 – II ZR 47/98
GmbHG §§ 31, 43, 46; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; StGB § 266 a) Ein Gesellschafterbeschluss, Ersatzansprüche gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer einer GmbH geltend zu machen (§ 46 Nr. 8 GmbHG), […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 1999 – 8 U 153/97
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Einziehung seines Gesellschaftsanteils I Umfang eines Stimmrechtsausschlusses I wichtiger Grund für die Abberufung bei einer Zwei-Mann-GmbH I Zulässigkeit außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen bei Gesamtgeschäftsführung innerhalb einer GmbH & Co KG I Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. Mai 1999 – II ZR 119/98
Haftung des GmbH-Geschäftsführers I Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung vor Fassung des Gesellschafterbeschlusses I Verbindlichkeit fehlerhafter Gesellschafterbeschlüsse
1. Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Erhebung einer Schadenersatzklage gegen den früheren Geschäftsführer einer GmbH tritt auch dann ein, wenn der für die Begründetheit des Klagebegehrens erforderliche Beschluß der Gesellschafterversammlung noch nicht gefaßt ist.
2. Ein förmlich festgestellter, an Mängeln leidender, aber nicht nichtiger Gesellschafterbeschluß nach GmbHG § 46 Nr 8 ist nicht nur vorläufig, sondern wird endgültig verbindlich, wenn er nicht entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften angefochten wird.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Dezember 1996 – II ZR 240/95
§ 43 Abs 2 GmbHG a) Der vom Berufungsgericht herangezogenen Anspruchsgrundlage einer schuldhaften Verletzung des Geschäftsführervertrags kommt gegenüber der gesetzlichen Haftungsgrundlage des § 43 Abs. 2 GmbHG keine eigenständige Bedeutung zu. Diese nimmt als weitere […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 01.02.1995 – 8 U 148/94
Schiedsfähigkeit von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse I Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen wegen der Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten und wegen unklarer Beschlußfassung I Bestimmung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung I Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers in einer Zwei-Mann-GmbH wegen Ankündigungsmangels und mangels wichtigen Grundes
1. Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse sind nicht schiedsfähig.
2. Zur Möglichkeit der Einschaltung eines Dritten bei Bewirken der Einberufung einer Gesellschafterversammlung.
3. Ein Beschluß, bei dem unklar ist, ob es sich um eine Einziehung oder Ausschließung handelt, ist nichtig. Eine Umdeutung ist nicht möglich.
4. Zur Bemessung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung und späterem Scheitern von Verhandlungen.
5. Anforderungen an die Ankündigung eines Tagesordnungspunktes.
6. Zum wichtigen Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers gemäß GmbHG § 38 Abs 2 in einer Zwei-Mann-Gesellschaft bei einem langjährigen, schweren Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern.
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