GmbH Recht I Hochspezialisierte Rechtsanwälte beraten und betreuen Sie in allen Fragen zum GmbH-Recht, zum Beispiel: Errichtung der GmbH Gesellschaftsvertrag Anmeldung Handelsregister Gründung vereinfachtes Verfahren Haftung bei Gründung GmbH Mantelverwendung Vorratsgesellschaften Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kapitalaufbringung bei […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Arglisteinwand
OLG München, Urteil vom 03.12.2020 – 23 U 5742/19
1. Bei einem Unternehmensverkauf ist der Verkäufer grundsätzlich verpflichtet, den Käufer auch ungefragt über konkrete Vorkommnisse zu informieren, die gewichtige Anzeichen für eine anhaltende Krise der Gesellschaft sind, z.B. erhebliche Zahlungsrückstände, mehrfache Mahnungen und Liquiditätsengpässe. In gleicher Weise muss er gegebenenfalls deutlich und unmissverständlich darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe die Gesellschaft bislang nur negative Ergebnisse erzielt hatte.
2. Eine in einer unwahren, irreführenden Angabe des Verkäufers eines Unternehmens (hier u.a. die Aussage, dass das Ganze jetzt „wieder erheblich ins Plus“ gehe, obwohl die Gesellschaft zuvor noch niemals ein positives Ergebnis erzielt hatte) liegende Täuschung entfällt nicht dadurch wieder, dass dem Käufer Geschäftsunterlagen übergeben werden, die ihrerseits kein klares, vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zeichnen.
3. Ein vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss betreffend Rechte und Ansprüche des Erwerbers wegen Mängeln erfasst grundsätzlich nicht die Haftung des Unternehmensverkäufers für schuldhafte Aufklärungspflichtverletzungen aus cic.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 16.05.2018 – 7 U 3130/17
§ 280 Abs 1 BGB, § 43 Abs 2 GmbHG Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 11.8.2017 (Az.: 10 HK O 13462/16) im Kostenpunkt sowie in Ziffern 3 […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. September 2002 – II ZR 107/01
Organschaftliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers Verjährungsverkürzung im Anstellungsvertrag
Die Frist für die Verjährung des Anspruchs nach § 43 Abs. 2 GmbHG kann abgekürzt werden, solange nicht die Pflichtverletzung des Geschäftsführers darin besteht, daß er entgegen § 43 Abs. 3 GmbHG an der Auszahlung gebundenen Kapitals der GmbH an Gesellschafter mitgewirkt hat (Aufgabe des Sen. Urt. v. 15. November 1999 – II ZR 122/98, ZIP 2000, 135).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Februar 1984 – II ZR 116/83
§ 242 BGB, § 49 GmbHG, § 53 GmbHG, § 54 GmbHG, § 241 AktG, § 242 Abs 2 AktG, § 249 AktG Die Geltendmachung der NichtigkeitBitte wählen Sie ein Schlagwort:Geltendmachung der NichtigkeitNichtigkeit eines auf […]
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