Ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts, der im Wege der actio pro socio von einem anderen Gesellschafter die Rückzahlung angeblich eigenmächtiger Entnahmen verlangt, hat zunächst nur das Vorliegen von Entnahmen darzutun und nachzuweisen. Stehen solche Entnahmen fest, obliegt dem Beklagten die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er hierzu berechtigt war. Die Berechtigung kann sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur aus einer Vereinbarung der Gesellschafter ergeben (Vergleiche: BGH, Urteil vom 30. Mai 1994, II ZR 205/93 und BGH, Urteil vom 8. November 1999, II ZR 197/98).
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Auseinandersetzungsbilanz
Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.07.2014 – 17 U 24/14
Das Verschulden bei Vertragsschluss durch den Abbruch von Vertragsverhandlungen ist begrenzt durch den grundsätzlichen Schutz der aus der Privatautonomie folgenden Abschlussfreiheit.
Eintrag lesenLG Koblenz, Urteil vom 18. Februar 2014 – 1 HK O 109/13, 1 HKO 109/13
§ 34 GmbHG, § 41 GmbHG, § 738 BGB Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vor, dass bei Ausscheiden eines GesellschaftersBitte wählen Sie ein Schlagwort:AusscheidenAusscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft sich seine Abfindung nach einer Auseinandersetzungsbilanz […]
Eintrag lesenOLG Hamburg, Urteil vom 23.08.2013 – 11 U 11/13
HGB § 230 1. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommen auf Rückgewähr der Einlage gerichtete Schadensersatzansprüche gegen Publikumsgesellschaften in der Rechtsform der KG („Publikums-KG“) nicht in Betracht. Wer einer solchen Publikumsgesellschaft Beitritt, um Vermögen anzulegen, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Juli 2013 – IX ZR 198/10
HGB §§ 105, 161, 169; BGB § 738; InsO § 134 1. Nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft wird eine Gesellschaft, deren Gründungsakt an einem Fehler leidet, die aber in Vollzug gesetzt worden ist, als […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 11.07.2013 – 19 U 11/13
BGB §§ 705, 735, 739 1. Im Falle der Sanierungsbedürftigkeit einer Publikumspersonengesellschaft lässt sich die Zustimmungspflicht eines nicht sanierungswilligen Gesellschafters zu einem Gesellschafterbeschluss, welcher nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2009 […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 21.01.2013 – I-8 U 126/10, 8 U 126/10
BGB § 738; BewG 1. Zwar richtet sich der Abfindungsanspruch des aus einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeschiedenen Gesellschafters in erster Linie gegen die Gesellschaft. Die in der Gesellschaft verbleibenden […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. Dezember 2012 – II ZR 159/10 Geschäftschancenlehre
Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter: Grundurteil über einen Anspruch auf Übertragung von Grundstückseigentum durch Herausgabe und Bewilligung der Grundbucheintragung I Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführers wegen treuwidriger Nutzung einer Geschäftschance
1. Über den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Herausgabe und Bewilligung der Eintragung kann nicht durch Grundurteil entschieden werden. Dies gilt auch dann, wenn gegenüber dem vom Gericht als bestehend erachteten Klageanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines der Höhe nach streitigen Gegenanspruchs geltend gemacht wird.
2. Die Geschäftschancenlehre ist auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedenfalls dann anwendbar, wenn diese eine „Erwerbsgesellschaft“ oder eine „unternehmenstragende“ Gesellschaft darstellt oder gewerblich tätig ist.
3. Die Durchsetzungssperre steht der isolierten Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft auf Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer wegen der Verletzung einer Geschäftschance der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht entgegen.
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 20. November 2012 – II ZR 98/10, II ZR 99/10, II ZR 148/10
BGB §§ 705 ff, 707, 709, 733, 735 a) Beschlüsse in einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts sind einstimmig zu fassen (vgl. § 709 Abs. 1 BGB). Es steht den Gesellschaftern […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. November 2012 – II ZR 176/12
BGB §§ 138, 242, 307, 723 a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit rechtsgeschäftliche Bindungen über einen langen Zeitraum eingegangen werden können. Eine Grenze bilden lediglich §§ 138, 242, 723 […]
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